Rechtliches
Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für Studios auf der Flowira-Plattform
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Flowira“ zwischen Florian Gah, handelnd unter Trovara Labs, Alter Steinachweg 19, 87561 Oberstdorf, Deutschland, USt-IdNr. DE461901847 („Trovara“), und dem Kunden („Studio“).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt das Studio, dass es in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Studios werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Trovara ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Bestandteil des Vertrags ist der Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) nach Art. 28 DSGVO mit seinen Anlagen in der jeweils vom Studio bestätigten Fassung.
(5) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Trovara stellt dem Studio Flowira als Software-as-a-Service zur Nutzung über das Internet bereit. Flowira besteht aus einer Webanwendung mit Backoffice für das Studio und einer Buchungsoberfläche für dessen Kundinnen und Kunden („Endkunden“) im Browser und in der Flowira-App. Zum Funktionsumfang gehören insbesondere:
- Kurs-, Termin- und Raumplanung
- Buchung, Warteliste und Check-in
- Verkauf von Karten, Abos und Gutscheinen
- Rechnungen
- Benachrichtigungen per E-Mail und Push
- die Verwaltung von Lehrkräften
- ein Datenexport
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf flowira.de. Trovara entwickelt Flowira laufend weiter und darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit die vertraglich geschuldete Kernleistung (Absatz 1) für das Studio erhalten bleibt und die Änderung dem Studio zumutbar ist. Über wesentliche Einschränkungen informiert Trovara mindestens vier Wochen im Voraus.
(3) Anbindungen an Drittplattformen wie Urban Sports Club oder Wellhub („Aggregatoren“) stellt Trovara nur technisch bereit. Voraussetzung ist ein eigener Vertrag des Studios mit dem jeweiligen Aggregator. Trovara ist nicht Partei dieses Vertrags. Trovara haftet nicht für Leistungen, Vergütungen oder Schnittstellenänderungen der Aggregatoren.
(4) Nicht geschuldet sind Beratung, Einrichtung von Inhalten, Datenmigration aus Fremdsystemen und individuelle Anpassungen, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 3 Registrierung, Vertragsschluss und Testphase
(1) Das Studio registriert sich auf flowira.de und bestätigt dabei diese AGB und den AVV. Mit Abschluss der Registrierung kommt der Vertrag zustande.
(2) Die ersten 30 Tage ab Registrierung sind eine kostenlose Testphase. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
(3) Hinterlegt das Studio während der Testphase Zahlungsdaten, beginnt die kostenpflichtige Nutzung mit dem Ende der Testphase. Hinterlegt es die Zahlungsdaten erst in den letzten 48 Stunden der Testphase oder danach, beginnt die kostenpflichtige Nutzung sofort.
(4) Hat das Studio drei Tage nach Ende der Testphase keine Zahlungsdaten hinterlegt, wird der Zugang pausiert (§ 10 Abs. 2). Trovara erinnert das Studio in der letzten Woche der Testphase, am Tag vor ihrem Ende und nach ihrem Ablauf per E-Mail.
(5) Die Testphase wird je Studio nur einmal gewährt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Die Nutzung kostet 49 Euro im Monat. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für die ersten zehn Studios, die ein Abo abschließen, gilt ein Einführungspreis von 25 Euro netto im Monat. Dieser Preis gilt dauerhaft, solange der Vertrag des Studios ununterbrochen besteht. Er ist von Preisanpassungen nach Absatz 5 ausgenommen. Nach einer Kündigung lebt er nicht wieder auf.
(3) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Rechnungen stellt Trovara elektronisch bereit.
(4) Kommt das Studio mit der Zahlung in Verzug, darf Trovara nach erfolgloser Zahlungserinnerung den Zugang pausieren (§ 10 Abs. 2). Die Zahlungserinnerung erfolgt über das Mahnverfahren von Stripe. Weitere Rechte bleiben unberührt.
(5) Trovara darf die Preise mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Bei einer Erhöhung kann das Studio den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Darauf weist Trovara in der Ankündigung hin.
(6) Trovara erhebt keine Gebühren auf die Umsätze des Studios mit seinen Endkunden. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters für diese Umsätze (§ 5) trägt das Studio nach seinem Vertrag mit Stripe.
§ 5 Zahlungen der Endkunden
(1) Die Verträge über Kurse, Karten, Abos und Gutscheine schließt das Studio im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit seinen Endkunden. Trovara ist nicht Partei dieser Verträge und nimmt keine Zahlungen für das Studio entgegen.
(2) Um Zahlungen der Endkunden online anzunehmen, eröffnet das Studio über Flowira ein eigenes Konto bei Stripe (Stripe Connect). Dabei akzeptiert es die Vertragsbedingungen von Stripe. Stripe zahlt die Einnahmen direkt an das Studio aus. Für Identitätsprüfung, Auszahlung, Rückbuchungen und Streitfälle gelten ausschließlich die Bedingungen von Stripe.
(3) Das Studio ist für die rechtlichen Pflichten gegenüber seinen Endkunden verantwortlich. Dazu gehören insbesondere:
- Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung und Widerrufsfunktion
- Datenschutzhinweise und Einwilligungen
- Preisangaben
- Rechnungsstellung und steuerliche Pflichten
Flowira stellt dafür technische Funktionen bereit. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte des Studios schuldet Trovara nicht.
§ 6 Pflichten des Studios
(1) Das Studio hält seine Zugangsdaten geheim und vergibt Rollen und Rechte an Mitarbeitende und Lehrkräfte nur im erforderlichen Umfang. Es informiert Trovara unverzüglich, wenn es einen Missbrauch vermutet.
(2) Das Studio stellt nur Inhalte ein und verarbeitet nur Daten, zu deren Nutzung es berechtigt ist. Es holt erforderliche Einwilligungen ein, insbesondere für Gesundheitsangaben und Werbung.
(3) Das Studio unterlässt Eingriffe, die den Betrieb von Flowira oder anderer Studios stören können, etwa automatisierte Massenabrufe außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen oder Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen.
(4) Das Studio stellt Trovara von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Trovara betreibt Flowira mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und bei etablierten Hosting-Dienstleistern. Eine bestimmte Verfügbarkeit sichert Trovara nicht zu, es sei denn, sie ist gesondert vereinbart.
(2) Geplante Wartungen führt Trovara nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durch. Wartungen, die den Betrieb voraussichtlich länger als 30 Minuten unterbrechen, kündigt Trovara vorher an.
(3) Störungen meldet das Studio per E-Mail an florian@trovaralabs.de. Trovara bearbeitet Meldungen an Werktagen (Montag bis Freitag, außer bayerischen Feiertagen) in angemessener Zeit.
§ 8 Daten des Studios, Export und Datenschutz
(1) Die Daten, die das Studio und seine Endkunden in Flowira einstellen, bleiben Daten des Studios. Trovara nutzt sie nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und nach dem AVV.
(2) Das Studio kann seine Daten jederzeit im Backoffice exportieren, auch während einer Pausierung. Der Export umfasst insbesondere:
- Kundendaten und Notizen
- Gesundheitsnotizen, soweit eine Einwilligung besteht
- Karten, Buchungen, Termine und Gutscheine
- Rechnungen, wahlweise als PDF
Die Daten werden als CSV- und JSON-Dateien geliefert.
(3) Soweit Trovara personenbezogene Daten im Auftrag des Studios verarbeitet, gilt der AVV. Für Daten, die Trovara als eigene Verantwortliche verarbeitet, etwa für die Abrechnung nach § 4, gilt die Datenschutzerklärung auf flowira.de.
(4) Trovara darf anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Rückschluss auf das Studio oder Personen zulassen, zur Verbesserung von Flowira verwenden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Beide Seiten können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Das Studio kündigt im Backoffice über die Abo-Verwaltung oder in Textform an florian@trovaralabs.de. Trovara kündigt in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
(3) Während der Testphase kann das Studio den Vertrag jederzeit ohne Kosten beenden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Trovara liegt insbesondere vor, wenn das Studio mit mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder schwerwiegend gegen § 6 verstößt.
(5) Nach Vertragsende bleibt das Backoffice des Studios 30 Tage im Nur-Lese-Modus zugänglich, damit das Studio seine Daten exportieren kann. Danach löscht Trovara die Daten des Studios innerhalb von weiteren 30 Tagen. Ausgenommen sind Daten, die Trovara selbst gesetzlich aufbewahren muss, etwa eigene Rechnungen an das Studio. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Studios gegenüber seinen Endkunden erfüllt das Studio mit dem Export selbst.
§ 10 Sperrung und Pausierung
(1) Trovara darf den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, eine Gefährdung der Sicherheit oder einen schwerwiegenden Verstoß gegen § 6 bestehen. Trovara berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Studios und informiert es unverzüglich.
(2) Bei einer Pausierung nach § 3 Abs. 4 oder § 4 Abs. 4 können Endkunden nicht mehr buchen. Diese Funktionen bleiben erhalten:
- Anmelden
- Widerruf
- in der Flowira-App: Stornieren bestehender Buchungen und Löschen des eigenen Kontos
Das Studio behält Zugriff auf Vertrag und Datenexport und kann ein Abo abschließen. Die Daten bleiben erhalten. Nach Zahlung wird die Pausierung aufgehoben.
§ 11 Haftung
(1) Trovara haftet unbeschränkt in diesen Fällen:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
- im Umfang einer übernommenen Garantie
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Trovara nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Studio regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist je Vertragsjahr auf die Höhe der in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte, mindestens jedoch 1.000 Euro, begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Trovara nur bis zu dem Aufwand, der bei regelmäßiger Nutzung der Exportfunktion (§ 8 Abs. 2) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Trovara. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach dem AVV und dem Gesetz.
§ 12 Änderungen dieser AGB
(1) Trovara kann diese AGB und den AVV mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe sind insbesondere Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, neue Funktionen oder geänderte Dienstleister.
(2) Trovara teilt die neue Fassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail und im Backoffice mit. Das Studio bestätigt die neue Fassung im Backoffice. Bis zur Bestätigung gilt die bisherige Fassung.
(3) Bestätigt das Studio die neue Fassung nicht bis zu ihrem Wirksamwerden, können beide Seiten den Vertrag nach § 9 Abs. 2 kündigen.
(4) Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter richten sich nach dem AVV.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist das Studio Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Trovara in Oberstdorf. Trovara darf das Studio auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.